Die Maut, der Minister und das Recht

Wie aus einem Berliner Gesetz über den Umweg Brüssel ein Untersuchungsausschuss wurde. Die Chronologie und die Hintergründe.

Mit der PKW-Maut wollten die CSU und später die Große Koalition Verkehrsinfrastruktur stärken und ausländische Nutzer deutscher Straßen an deren Kosten beteiligen. 2013 wurde die Maut zum Wahlkampfthema, 2014 wurde sie Gesetz, obwohl sie von Anfang an umstritten war und sogar von der Kanzlerin abgelehnt wurde. Am 27.11.2013 verständigte sich schließlich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf die Einführung, sofern sie nur ausländische Nutzer beträfe und mit EU-Recht vereinbar wäre.

Die Maut in Brüssel und Berlin

Doch der Reihe nach: Der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) stellt 2014 ein Vignetten-Modell vor, das ab 2016 gelten soll. 2015 beschließen Bundestag und Bundesrat die Maut-Gesetze. Dies ruft die EU-Kommission auf den Plan. Brüssel kritisiert die Diskriminierung von ausländischen Fahrern und schlägt als Kompromiss eine Senkung der Mineralölsteuer statt der Kraftfahrzeugsteuer vor. 2016 folgen ein Mahnschreiben der EU-Kommission und schließlich eine Klage. Vor diesem Hintergrund einigen sich Berlin und Brüssel auf einen Kompromiss zu einer geänderten PKW-Maut. Inländische Fahrer sollen weiterhin voll für die Mautzahlungen entlastet werden. Nachdem der Bundesrat das geänderte „Infrastrukturabgabegesetz“ am 31.3.2017 passieren lässt, stimmten sich vier Nachbarländer wegen einer Klage ab, die im Oktober 2017 von Österreich eingereicht wird. Jetzt muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der deutschen Autobahnmaut befassen.

2018, 2019, 2020

Im Juni 2018 startet der neue Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Ausschreibung der Maut, die nach den Verzögerungen aus Brüssel und Wien ab 2019 erhoben werden soll. Aber auch der neue Zeitplan ist nicht realistisch. Im Januar 2019 kündigte Scheuer eine Verschiebung des Starts auf Oktober 2020 an.

Der Verkehrsminister sieht jetzt immerhin grünes Licht: Der für das Klageverfahren zuständige Generalanwalt hat sich in seinem Schlussantrag vor dem EuGH dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs abzuweisen. Anders als in den meisten anderen Verfahren setzt sich der EuGH aber über diese Empfehlung hinweg. Das Gericht stellt am 18.6.2019 eine Diskriminierung von Ausländern und einen Verstoß gegen die Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs fest – und kippt die Mautpläne der Bundesregierung.

Plötzlich riesige Löcher im Haushalt

Bis zu diesem Zeitpunkt sind beim Bund Kosten in Höhe von 53,6 Millionen Euro angefallen, davon 50 Millionen Euro an Vorbereitungskosten. Im Bundestag und in der Presse sind wegen des möglichen Schadens für den Bund unterdessen Phantasiezahlen im Umlauf. Vor allem zwei Themen bewegen die Gemüter der Opposition: Ob und in welcher Höhe die Vertragspartner des Bundes für die Auflösung des Vertrages Entschädigung verlangen können (es ist von 500 Millionen Euro die Rede) und welche Einnahmen dem Verkehrshaushalt jetzt fehlen (auch hier werden 500 Millionen Euro veranschlagt). Vor allem die zweite Summe entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Nachdem die Opposition im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens stets behauptet hatte, die prognostizierten Mauteinnahmen würden durch hohe Bürokratiekosten praktisch wieder aufgefressen, werden jetzt riesige Löcher im Bundeshaushalt gesichtet.

Gemeinsam statt einsam: LINKE und GRÜNE mit der FDP

Die Entwicklung ist für die parlamentarische Opposition ein gefundenes Fressen. LINKE, FDP und GRÜNE stellen einen gemeinsamen (!) Antrag auf einen Untersuchungsausschuss (UA). Mit ihren insgesamt 216 Abgeordneten erreichen die drei Fraktionen das für einen UA erforderliche Quorum (25 Prozent der 709 Sitze). Der Bundestag überweist den Antrag am 25. Oktober an den zuständigen Geschäftsordnungsausschuss.

Mit ihrem Einsetzungsantrag wollen die drei Oppositionsfraktionen insbesondere klären,

  • welche Entscheidungen durch das Ministerium und den Minister gefällt wurden,
  • welche finanziellen Verpflichtungen eingegangen wurden,
  • mit welchen Schäden durch die Entscheidung des EuGH zu rechnen ist,
  • ob gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wurde,
  • ob die Wirtschaftlichkeit des Projektes geprüft wurde,
  • wie die Vergabeprozesse verliefen,
  • wie die Kündigung verlief
  • und welche Schlussfolgerungen aus dem gesamten Verfahren gezogen wurden.
Politische Kampfinstrumente

Untersuchungsausschüsse sind politische Kampfinstrumente. Ihr Ziel ist es, Kontrolle der Regierung in Einzelfällen mit dem besonderen Schwert der fast strafprozessualen Untersuchung zu betreiben.  In Untersuchungsausschüssen können wie vor Gericht Beweise erhoben, Zeugen vernommen, Zwangsmittel angewendet, Akten eingesehen und der Verwaltung auch sonst Schmerzen bereitet werden.

Allerdings: Untersuchungsausschüsse haben selten zum Sturz eines Ministers oder gar einer gesamten Regierung geführt, denn der Beschluss über das Ergebnis der Untersuchung endet stets mit einem Mehrheits- und einem Minderheitsvotum. Und die parlamentarische Mehrheit unterstützt im Verfahren und beim Bericht die Regierung. Gestürzt sind Minister aber gelegentlich, weil sie im Umfeld der Untersuchung gelogen hatten oder Verfehlungen aufgedeckt wurden, die mit dem eigentlichen UA-Auftrag nichts zu tun hatten.

Der Minister, die Maut und das Recht

Es bleibt abzuwarten, was sich im Verlauf der Untersuchungen zum Thema Maut ergibt. Kann man einem Minister einen Vorwurf machen, wenn er exekutiert, was der Bundestag als Gesetz beschlossen hat und was mit der EU-Kommission abgestimmt und sogar vom Generalanwalt gutgeheißen wurde? Immerhin erwartete der Bund Einnahmen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (je eher, je besser), die letztlich im Interesse des ganzen Landes liegen. Schäden nach der Entscheidung dürften dem Bund nicht entstehen. Die Verträge mit den potentiellen Betreibern sind nach der Gerichtsentscheidung nichtig, weil mit EU-Recht unvereinbar. Die Nichtigkeit bei einem Gesetzesverstoß ergibt sich im Privatrecht (§ 134 BGB) und im öffentlichen Recht (nach § 59 VerwVerfG). Und diesen Verstoß hat der EuGH letztinstanzlich festgestellt, in dem er das Infrastrukturgesetz als mit EU-Recht für unvereinbar erklärte.

Bei einem Gesetzesverstoß kann sich niemand auf einen geschlossenen Vertrag berufen. Ist ein Vertrag einer Verwaltung mit einem Dritten, der einen öffentlich-rechtlichen Regelungstatbestand (Maut)  betrifft, nichtig, werden nach dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch die ausgetauschten Leistungen an die Gegenseite – soweit möglich – zurückgewährt. Zusätzliche Forderungen für zukünftige Leistungen oder  entgangenen Gewinn können aus den inzwischen wohl „gekündigten“ Verträgen kaum erhoben werden.

Waidmannsheil!

Die drei Antragsteller erhoffen sich durch den Untersuchungsausschuss Wahlkampfmunition. Minister Scheuer soll vorgeführt werden: Was wurde in Treffen des Ministers mit den Vertretern des Konsortiums Kapsch und Eventim, das den Zuschlag zur Umsetzung der Maut erhalten hatte, besprochen? Haben die Unternehmen vorgeschlagen, auf das EuGH-Urteil zu warten? Sollten die Unternehmer als Zeugen anderes bestätigen, als von Scheuer behauptet, könnte es gefährlich werden. Außerdem: Wurden die wahren Kosten der Maut verschleiert? Und: Ist bei der Ausschreibung das Vergaberecht eingehalten worden?

Jetzt muss sich der UA konstituieren und einen Zeitplan für die Zeugenvernehmung aufstellen. Mit der Befragung dürfte es kaum noch in diesem Jahr losgehen. Waidmannsheil!

 

Der Autor: Dietrich Austermann ist Jurist und CDU-Politiker. Von 1982 bis 2005 war er Mitglied im Deutschen Bundestag, von 2005 bis 2008 gehörte er der Landesregierung Schleswig-Holstein als Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr an.

Foto: motorfuture

Dietrich Austermann