Zu schnell, zu kippelig, zu gefährlich?

Das Statistische Bundesamt liefert jetzt eine erste offizielle Unfallbilanz zum Thema E-Scooter.

Die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen liegen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) in Deutschland insgesamt 251 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurde ein E-Scooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer und 182 leicht verletzt.

Unfälle mit E-Scootern werden seit Jahresbeginn von der Polizei separat erfasst.

Zum Vergleich nennen die Bundesstatistiker die Unfallbilanz mit Fahrrädern: In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 2020 nahm die Polizei deutschlandweit mehr als 12.700 Unfälle auf, bei denen Fahrradfahrer zu Schaden kamen. 52 Radlerinnen und Radler kamen dabei ums Leben, 2052 wurden schwer und 10.431 leicht verletzt.

E-Scooter spielen im Unfallgeschehen bislang also eine vergleichsweise geringe Rolle. 

Führerscheinfrei, ab 14 Jahre

Die Elektroroller sind in Deutschland seit einem Jahr zum Straßenverkehr zugelassen. Die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ datiert vom 15. Juni 2019. E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer müssen im Regelfall Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen, im Ausnahmefall sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen. Die Nutzung der Gehwege ist verboten.

Ein Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Und: Für Unter-21-Jährige gilt in Sachen Alkohol die 0,0-Promille-Grenze – selbstverständlich auch für die Fahrt mit dem E-Scooter.

Foto: motorfuture

 

Redaktion