Gemeinsam statt einsam

Fahrgemeinschaften schonen das Portemonnaie und die Umwelt. Und eine weit verbreitete Sorge ist unbegründet: Auch die Mitfahrer sind versichert.

Fahrgemeinschaften sind eine clevere Lösung. Wenn mehrere Personen denselben Weg zur und von der Arbeit in einem statt in mehreren Autos zurücklegen, spart der Einzelne bares Geld. Und die Gemeinschaft schont die Umwelt. Viele Skeptiker sehen Fahrgemeinschaften jedoch kritisch, weil sie unsicher sind, wie bei einem Unfall Fragen der Versicherung und der Haftung geregelt sind.

Das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern gibt diesbezüglich Entwarnung. Grundsätzlich gelte, „dass in einem solchen Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert. Darunter fallen auch mögliche Schmerzensgelder.“ Und treffe den Fahrer der Fahrgemeinschaft die Schuld an dem Unfall, könnten die Bei- und Mitfahrer Schadenersatzansprüche gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. „Die mitfahrenden Personen sind also immer abgesichert.“

Abgesehen davon, so das Goslar Institut weiter, sind Arbeitnehmer auf dem Weg zur und von der Arbeit grundsätzlich über den Arbeitgeber versichert. Das gelte auch bei Umwegen, die eine Fahrgemeinschaft fahren müsse, um die Mitfahrer einzusammeln. Bei allen Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause ereigneten, sei neben der Kfz-Versicherung die gesetzliche Unfallversicherung gefordert. Sie komme für Heilbehandlungen, Berufshilfe, Sterbegeld, Verletzten- und Hinterbliebenenrenten auf. Die gesetzliche Unfallversicherung zahle jedoch nicht für Sachschäden und auch kein Schmerzensgeld. Das Goslar Institut: „Die Regelungen der Unfallversicherung greifen auch bei Fahrgemeinschaften.“

Um zu verhindern, dass bei schweren Unfällen die vereinbarte Deckungssumme überschritten wird, sei allerdings der Abschluss einer unbegrenzten Deckung empfehlenswert. Und empfohlen werden auch gegenseitige Haftungsbeschränkungserklärungen, die Ansprüche ausschließen, die über Versicherungsleistungen hinausgehen. Weitere Informationen und ein Musterformular gibt es beim ADAC.

Redaktion