Die Pendlerpauschale gehört zum kleinen Einmaleins der Lohn- und Einkommenssteuer. Das Statistische Bundesamt hat jetzt gecheckt, für wie viele Steuerzahler das Thema konkrete Relevanz hat.
Eines vorweg: Die Zahlen sind vier Jahre alt. Sie basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Eine Statistik, die „aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar“ ist. So erklärt es das Statistische Bundesamt (Destatis).
30 Cent ab Kilometer 21
Doch zurück zum eigentlichen Thema. Berufspendler mit langen Anfahrtswegen können in ihrer Steuererklärung die Pendlerpauschale nutzen. Der Pauschalbetrag beträgt 30 Cent. Er gilt ab Kilometer 21 und mindert das erzielte Einkommen um diesen Betrag. Die Anrechnung gilt für den einfachen Arbeitsweg und unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Ein Rechenbeispiel: Bei 30 Kilometer Anfahrtsweg kann der Berufspendler 10×30 Cent Pauschale nutzen. Macht drei Euro pro Arbeitstag und 660 Euro bei 220 Arbeitstagen. Der Betrag mindert das erzielte Einkommen.
Die Bundesregierung hat jetzt im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms 2030 vorgeschlagen, die Pendlerpauschale von 30 Cent auf 35 Cent anzuheben. Steuerzahler sollen so im Gegenzug für höhere Energiekosten wenigstens partiell entlastet werden. Im oben genannten Beispiel ginge es also um einen Betrag von 110 Euro, der zusätzlich vom Jahreseinkommen abgezogen werden könnte.
Doch wie viele Bürger betrifft das Thema überhaupt?
Das Statistische Bundesamt hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Zahlen näher angeschaut. Basis sind die Steuererklärungen des Jahres 2015. Und das ist das Ergebnis: 2015 hatten in Deutschland rund 6,7 Millionen Einkommensteuerpflichtige Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern. 5,8 Millionen (86 Prozent) gaben in ihrer Steuererklärung an, für mindestens einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. Insgesamt wurden in die Steuererklärungen rund 26,8 Milliarden Kilometer über der 20 Kilometergrenze eingetragen. Und die tatsächliche Zahl der Pendler, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegten, war sogar noch höher. Denn steuerlich zusammen veranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Es kann aber vorkommen, dass beide Partner jeweils mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren.
Unser Bild Berufsverkehr in Berlin unter den Augen von Goldelse auf der Siegessäule. Foto: motorfuture