Zahlen, Ziele und Zäsuren

Umweltbonus: Die Fördertarife sinken. Förderanträge: Bundesamt beziffert aktuellen Stand. Bundesregierung: 15 Millionen BEV bis 2030.

Beim Geld hört die Freundschaft auf, weiß der Volksmund. Funktioniert selbstverständlich auch andersherum. Oder so: Geld allein macht auch nicht unglücklich. Wohl dem also, der hat. Dann ist nämlich die Anschaffung eines hippen Elektroautos eine Option, und der Staat, der im Regelfall gerne nimmt, zieht plötzlich die Spendierhosen an. Stichwort Umweltbonus. Der aber ist ein Auslaufmodell.

Das verwaltungstechnisch zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat jetzt die aktuellen Nutzerzahlen des Prämienprogramms veröffentlicht. Bis einschließlich Juli 2022 wurden insgesamt knapp 1,37 Millionen Förderanträge gestellt: 770.252 für Vollelektriker, 597.158 für Plug-in-Hybride und 292 für Brennstoffzellenautos. Knapp 577.000 Antragsteller, also rund 42 Prozent, waren Privatpersonen.

Die Marken-Top-10 hat folgendes Bild:

  1. Volkswagen                      199.426 Förderanträge

  2. Mercedes-Benz                134.902

  3. BMW                                122.694

  4. Renault                            109.484

  5. Hyundai                             81.825

  6. Tesla                                  81.468

  7. Audi                                   78.751

  8. Smart                                59.456

  9. Kia                                    53.282

10. Skoda                               47.842 

15 Millionen BEV als Speicherreserve?

Ganz grob gerechnet sind damit bis Jahresende 2022 in Deutschland eine Million BEV (Battery Electric Vehicles) zugelassen, also Autos mit vollelektrischem Antrieb. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt für das Jahr 2030 die Zielmarke 15 Millionen BEV. In der ZDF-Dokumentation „Blackout in Deutschland — Horrorszenario oder reale Gefahr?“ verbindet Wirtschaftssekretär Patrick Graichen diese konkrete Zahl mit der Erwartung, die Akkukapazitäten des Elektro-Fuhrparks in das Gesamtspeichervolumen einer zukünftigen Stromversorgung zu integrieren: „Wir werden die Herausforderung haben, das, was im Haus und in der Garage ist, einzubinden in das Gesamtsystem.“

Das ist, um es vorsichtig auszudrücken, ein ehrgeiziges Ziel. 15 Millionen Vollelektriker in 2030 bedeuten ein Plus von 14 Millionen Neuzulassungen in den kommenden sieben Jahren. Macht theoretisch zwei Millionen BEV pro Jahr. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2,62 Millionen Personenwagen neu zugelassen, darunter knapp 360.000 mit vollelektrischem Antrieb.

Auslaufmodell Umweltbonus

Und weil der sogenannte Umweltbonus ein Auslaufmodell ist, entfällt mittelfristig auch das Marktstimulans Kaufsubventionen. Das ist jedenfalls der Plan der Bundesregierung. Und eine Zäsur für den E-Auto-Markt.

Zur Erinnerung die aktuell gültige Regelung:

  • Aktuell werden Vollelektriker (BEV) mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro mit 9000 Euro Kaufprämie gefördert – 6000 Euro spendiert der Staat, 3000 Euro kommen vom Hersteller.
  • Für BEV mit Nettolistenpreisen zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es 7500 Euro Zuschuss – 5000 Euro vom Staat, 2500 Euro vom Hersteller.
  • Für Plug-in-Hybride mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro gibt es bis Ende des Jahres 2022 noch 6750 Euro – 4500 Euro vom Staat, 2250 Euro vom Hersteller.
  • Plug-in-Hybride mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden bis Ende des Jahres mit 5625 Euro subventioniert – Staat und Hersteller bringen 3750 Euro und 1875 Euro.

Doch damit ist am Jahresende Schluss.

2023 sinken die Subventionssummen bereits empfindlich. 

  • Dann gibt es für Plug-in-Hybride keine Steuerstütze mehr.
  • Für BEV mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro sinkt die Kaufprämie auf 6750 Euro (4500 Euro vom Staat, 2250 vom Hersteller).
  • BEV mit Nettolistenpreisen zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden mit 4500 Euro subventioniert (3000 Euro vom Staat, 1500 Euro vom Hersteller).
  • Außerdem: Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge einreichen.

2024, Streichliste Stufe zwei.

  • Die Nettolistenpreisgrenze sinkt am 1. Januar 2024 auf 45.000 Euro und die
  • Kaufprämie auf 4500 Euro (3000 Euro vom Staat, 1500 Euro vom Hersteller).

Neu ist auch die Idee eines sogenannten Förderdeckels für die kommenden beiden Jahre mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Milliarden Euro und folgender Aufteilung: maximal 2,1 Milliarden Euro für 2023 und maximal 1,3 Milliarden Euro für 2024.

Ist der Fördertopf leer, ist jeder weitere Subventionsantrag chancenlos.

Bleiben immerhin die Steuerprivilegien für Elektroautos:

  • BEV und Brennstoffzellenautos sind bis auf Weiteres zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
  • Die Pauschalbesteuerung privat genutzter BEV-Dienstwagen beträgt mit 0,25 Prozent pro Monat (bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis) und 0,5 Prozent (über 60.000 Euro Bruttolistenpreis) ein Viertel beziehungsweise die Hälfte der Verbrennertarife (ein Prozent). Das bedeutet bei einem 50.000-Euro-Auto eine Differenz von 4500 Euro, die der Nutzer bei der Einkommensteuererklärung kürzen darf.
  • Und steuerfrei ist auch die kostenlose Stromtankstelle am Arbeitsplatz. Kein geldwerter Vorteil, sagt der Gesetzgeber. 

Foto: Pixabay

Oskar Weber